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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching-/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

 

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

2. Vertragsgegenstand

 

2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen für Einzelpersonen und Gruppen an, wie z.B. Sitzungen und Seminare. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Der Veranstalter bietet Coaching und Seminare an.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung einer Teilnahmeerklärung per elektronischer Post, elektronischem Messenger-Dienst oder durch mündliche (auch telefonische) Absprache.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungsschreiben per elektronischer Post, i.d.R. ca. 4 Wochen vor Termin oder direkt nach Eingang der Teilnahmeerklärung.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

3.4 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.5 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände darlegen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Im Voraus gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet bzw. auf Wunsch des Teilnehmers für das Ersatzangebot verwendet.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

 

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die dem Teilnehmer zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden werden als Bestandteil der Beschreibung der Veranstaltung im Leistungsangebot bekannt gegeben, ebenso ob Voraus- oder Teilvorauszahlung verlangt wird oder Zahlung auf Rechnung möglich ist.

4.3 Sämtliche Zahlungen sind bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. 30 Tage nach Überschreitung der Fälligkeitstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugskosten bleibt unberührt.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Ob der Rechnungsbetrag jeweils die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer beinhaltet oder nicht, ist im Leistungsangebot ersichtlich und/oder der Rechnung zu entnehmen.

 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen oder Teile einzelner Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

Bei Seminaren, Workshops und ähnlichen Gruppenveranstaltungen wird bei Absage ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne triftigen Grund eine Ausgleichszahlung von 50% des Grundpreises erhoben.

Bei persönlichen Coachingveranstaltung (Coachingsitzung) wird im Falle einer Absage ab 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin der volle Grundpreis ohne Abzüge fällig.

 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Der Seminarleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

7. Spezielle Teilnahmebedingungen

 

7.1 Die Teilnahme an den Sitzungen und Seminaren des Veranstalters dient der eigenen Schulung des Teilnehmers. Daher ist der Teilnehmer durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiter zu geben. 

7.2 Die Seminare des Veranstalters basieren auf der Schulung der Teilnehmer an den Veranstaltungsterminen selbst. Daher ist es den Teilnehmern ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht erlaubt, Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen zu erstellen. Das Urheberrecht des Veranstalters ist zu achten.

7.3 Der Veranstaltungsbeschreibung im Leistungsangebot sind etwaige Teilnahmevoraussetzungen zu entnehmen, wie z.B. vorherige Absolvierung eines Grundkurses bevor der Aufbaukurs absolviert werden kann.

 

8. Verschwiegenheitspflicht

 

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

9. Haftung

 

9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

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